Bundes-Angestelltentarifvertrag
- Bundes-Angestelltentarifvertrag
Bundes-Angestelltentarifvertrag,
Abkürzung
BAT, der für die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse der Angestellten im öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern und Gemeinden seit dem 1. 4. 1961 maßgeblichen Tarifvertrag vom 23. 2. 1961. Der jeweils gültige BAT beruht auf Vereinbarungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern (
Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Innern,
Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
Vereinigung kommunaler
Arbeitgeberverbände) und den Organisationen der
Arbeitnehmer (Gewerkschaft öffentliche Dienste,
Transport und
Verkehr, Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst). Der BAT gilt nicht für Beamte. Er enthält Bestimmungen über die Form des Arbeitsvertrags,
allgemeine Arbeitsbedingungen (z. B. zur
Schweigepflicht),
Arbeitszeit, Dienstzeit,
Eingruppierung, Vergütung (aufgeteilt in Grundvergütung,
Ortszuschlag und Zulagen), Sozialbezüge, zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Urlaub u. a.; Arbeitsverhältnisse auf der Grundlage des BAT sind privatrechtliche Rechtsverhältnisse, sie nähern sich inhaltlich jedoch dem
Beamtenrecht an. In den neuen Bundesländern gilt der BAT-Ost.
Universal-Lexikon.
2012.
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Angestelltentarifvertrag — ⇡ Bundes Angestellten Tarifvertrag (BAT) … Lexikon der Economics
BAT-O — Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelte vom 1. April 1961 bis zum 1. Oktober 2005 bzw. 1. November 2006 die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der meisten Angestellten im Öffentlichen Dienst. Alle bisherigen Tarifverträge im… … Deutsch Wikipedia
BAT-Ost — Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelte vom 1. April 1961 bis zum 1. Oktober 2005 bzw. 1. November 2006 die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der meisten Angestellten im Öffentlichen Dienst. Alle bisherigen Tarifverträge im… … Deutsch Wikipedia
Bundesangestelltentarif — Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelte vom 1. April 1961 bis zum 1. Oktober 2005 bzw. 1. November 2006 die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der meisten Angestellten im Öffentlichen Dienst. Alle bisherigen Tarifverträge im… … Deutsch Wikipedia
Bundesangestelltentarifvertrag — Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelte vom 1. April 1961 bis zum 1. Oktober 2005 bzw. 1. November 2006 die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der meisten Angestellten im Öffentlichen Dienst. Alle bisherigen Tarifverträge im… … Deutsch Wikipedia
Ortszuschlag — Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelte vom 1. April 1961 bis zum 1. Oktober 2005 bzw. 1. November 2006 die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der meisten Angestellten im Öffentlichen Dienst. Alle bisherigen Tarifverträge im… … Deutsch Wikipedia
Vergütungsgruppe — Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelte vom 1. April 1961 bis zum 1. Oktober 2005 bzw. 1. November 2006 die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der meisten Angestellten im Öffentlichen Dienst. Alle bisherigen Tarifverträge im… … Deutsch Wikipedia
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